Waffen oder Munition überlassen: Anzeige
Nr. 99089035000000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der für die Erwerberin/den Erwerber zuständigen Behörde anzeigen.
Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent) zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Anzeige sind anzugeben:
- Name,
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Wohnanschrift der Erwerberin/des Erwerbers und
- Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung.
Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§ 34 Waffengesetz (WaffG).
Anträge / Formulare
Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent) zur Verfügung.