Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Nr. 99015033017000Spezieller Hinweis der Stadt Elmshorn
Diese Leistung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an folgende Stellen:
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH Integrationsfachdienst
IFD - Integrationsfachdienst für alle Menschen mit Behinderungen
Flamweg 42a
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 47561-50
- Telefax: +49 4121 47561-60
- E-Mail: ifd-pinneberg@bruecke-sh.de
- Internet: https://www.bruecke-sh.de/
Angebote:
Beratung, sowie Hilfestellung bei Antragstellung und Lotsenfunktion wird hier geleistet. Die eigentliche Antragsbearbeitung (Bewilligung-Ablehnung) erfolgt hier nicht.
Arbeitgeber wenden sich direkt an Frau Lüders unter der Telefonnummer: +49 151 12155561.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
- Telefon: +49 431 988-0
- Telefax: +49 431 988-5416
- E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
- Internet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr regionales Integrationsamt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)