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Bebauungsplan Nr. 204 - »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Bebauung Wedenkamp 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22a, 22b, 24, 26, 28, 30 und Alter Markt 6 (Parkhaus), im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkdecks Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das Betriebsgelände von Peter Kölln und das Haus der Technik und im Osten vom Wedenkamp bzw. des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt/östlich Vormstegen“.

Planungsziele

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zur Umsetzung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen angestrebt:

  • Schaffung von Planrecht für das Hafenkopfgebäude, eines Funktionsgebäudes in der Parkanlage und Ergänzung der geplanten Bebauung am Nordufer
  • Schaffung von Planrecht für die Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung am Nord- und Südufer
  • Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
  • Berücksichtigung des Hochwasserschutzes

Ziel des Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Hafens gemäß den Entwicklungszielen des beschlossenen Rahmenplanes Krückau-Vormstegen unter Beachtung des Hochwasserschutzes zu schaffen.

Der rund 3,1 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 204 liegt im westlichen Bereich des Sanierungsgebiets Krückau-Vormstegen und schließt im Bereich des Hafens die Krückau und überwiegend öffentliche Flächen am Nord- und Südufer ein. Zukünftig soll gemäß Rahmenplan am Nordufer neben der Wegeverbindung entlang der Krückau eine begrünte Parkanlage festgesetzt werden. In einem Teilbereich sollen bauliche Anlagen für die Nutzungen der Museumswerft oder der Kleingastronomie möglich sein. Westlich des Parks soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine angrenzende Bebauung mit einer durchmischten Nutzung innerhalb eines Urbanen Gebietes geschaffen werden, sodass die bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 118 vorgesehene Bebauung und Nutzung an der Ecke Wedenkamp/Hafenspange von Osten her ergänzt wird. Südlich der Wedenkampbrücke soll mit dem Bebauungsplan Nr. 204 das Planrecht für das geplante Hafenkopfgebäude sowie die umliegenden Freiflächen mit Bezug zur Neuplanung des Buttermarktes geschaffen werden. Zusätzlich sollen am Südufer mit dem Bebauungsplan Nr. 204 die Neuordnung und Gestaltung der Verkehrsflächen festgesetzt werden.

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch den Ausschuss für Stadtumbau gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.

Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung

(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)


Zusatz: Rahmenplan Krückau-Vormstegen - 1. Fortschreibung

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